Beratung

Guter Rat ist nicht kostenlos, oftmals rentiert sich die Einschaltung eines qualifizierten Rechtsanwalts jedoch. Wenn sich durch anwaltlichen Rat ein aussichtsloser Prozess vermeiden lässt, vermeidet man entsprechende weitergehende Kosten und Schäden wie z.B. die ggfs. erforderliche Kostentragungslast der Anwaltskosten der obsiegenden Gegenseite. Wer rechtsschutzversichert ist, dessen Kosten werden ggfs. ohnehin von der Versicherung übernommen. Gerade bei Abschluss eines wichtigen Vertrages, kann die Prüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt unter Umständen Kosten und Ärger ersparen und gibt Einblicke, inwieweit Vertragsklauseln (un-)üblich sind bzw. welche Folgen sich daraus ergeben können.In Deutschland erfolgt die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung entweder nach dem Gesetz – dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG – oder aufgrund von individuellen Vereinbarungen. Für eine Beurteilung, welche Vergütungsform für Ihren Fall angemessen ist, benötige ich einige Informationen zu Ihrer Angelegenheit. Ich gebe Ihnen dann eine Einschätzung, welche Kosten Ihnen entstehen.

Honorarvereinbarung
In vielen Fällen bietet sich eine Abrechnung nach dem Gegenstandswert bzw. den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes RVG nicht an. In diesen Fällen ist eine Vereinbarung bezüglich einer individuellen Vergütung möglich. Diese kann entweder ein Pauschalbetrag oder eine Vereinbarung nach Stundensatz sein. Maßgeblich sind dann u.a. der Umfang und die Schwierigkeit der Angelegenheit.

Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, bitte ich um entsprechenden Hinweis. Die Rechtsschutzversicherung kann ggfs. für Ihren Fall eintrittspflichtig sein. Fragen Sie Ihre Versicherung am besten vor einer Kontaktaufnahme nach einer Deckungszusage. Gerne bin ich Ihnen dabei auch behilflich.

Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe

Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten für eine anwaltliche Beratung aufzubringen, wenden Sie sich am besten an Ihr zuständiges Amtsgericht und beantragen Sie Beratungshilfe. Mit dem Beratungshilfeschein können Sie sich dann bei einem Anwalt Ihrer Wahl vorstellen und um einen Beratungstermin bitten.

Sollten Sie die Kosten für ein gerichtliches Verfahren (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Sachverständigenkosten etc.) nicht aufbringen können, kann Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Fragen Sie mich! Ich helfe Ihnen gern.

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© Daniel Baierlein